Die Bundesregiereung will eine Behörde einrichten die Verschlüsselungen knacken kann:
Muss da nicht vorher §202 StGB der das unter Strafe stellt ersatzlos gestrichen werden?
Man hat den Eindruck die wissen nicht was sie tun.
fbe
Die Bundesregiereung will eine Behörde einrichten die Verschlüsselungen knacken kann:
Muss da nicht vorher §202 StGB der das unter Strafe stellt ersatzlos gestrichen werden?
Man hat den Eindruck die wissen nicht was sie tun.
fbe
Moin
nö, das muss nicht abgeschafft werden, da dies für einen Staat so nicht gilt.
Würde man dieses Gesetz, alternativ auch b, c, und d, dazu STGB 203, 204, 206 anwenden, gäbe es keine Internetüberwachung, kein öffnen der Post bei der Post durch die Staatsgewalt, keine öffnung von Pakete bei Zollkontrollen, keinen Bundestrojaner (Datenveränderung auf dem Rechner des Betroffenen!).
Der Staat darf mehr als andere.
Der darf dich u.U. auf offener Straße erschiesen und fein raus ;)
Merke, nur weil es ein Gesetz gibt, bedeutet das nicht, das sich der Staat auch dran zu halten hat :D