Grad gelesen: https://www.wbs-law.de/allgemein/kunde-kuendigt-sein-sky-bundesliga-abo-die-antwort-von-sky-ist-kaum-zu-glauben-74808/
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Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft muss der Einreisende das Visum beider Länder vorweisen. Ein Flug ist somit nach Ägypten für Kenianer/Deutsche ausgeschlossen.
Meine Anmerkung: Ein deutsches Reisebüro vermittelt an Deutsche, nicht an Kenianer und hat somit keine Aufklärungspflicht in Hinsicht Visum. Das Reisebüro hat nicht die Aufgabe Einreisebestimmungen bereits im Vorfeld zu prüfen, auch keine Aufklärungspflicht bei Reisewarungen vom auswertigen Amt. (sinngemäß im Kleingedruckten bei Vertagsabschluss) Fazit, "somit haben wir Sie im Sack". Bezahlte Reise ist nicht erstattungsfähig, also weg.
Das Ganze liegt am Vertragsrecht, insoweit haben alle ein Problem, die das Kleingedruckte nicht lesen, nicht lesen oder durch die Sprachformulierungen nicht verstehen können.