Hallo zusammen,
wie ich gerade bei heise gelesen habe, meinen es einige Router Hersteller mit der Sicherheit nicht all zu ernst.
Bleibt nur zu hoffen, dass man da den richtigen Router bei sich am werkeln hat.
Grüße
Soulmann
Hallo zusammen,
wie ich gerade bei heise gelesen habe, meinen es einige Router Hersteller mit der Sicherheit nicht all zu ernst.
Bleibt nur zu hoffen, dass man da den richtigen Router bei sich am werkeln hat.
Grüße
Soulmann
Damit bin ich schon sehr viele Jahre sehr zufrieden. Im Übrigen ist diese Firma auch sehr kulant und innovativ.
Magst du uns noch verraten, wie der Laden heißt? :-D
Hierfür haftbar gemacht werden können Hersteller im Sinne des § 4 ProdHaftG, also Hersteller des Endprodukts oder des Teilprodukts, Quasi-Hersteller, Importeure sowie Händler.
Für private Endkunden ist der Händler sicherlich erst einmal Ansprechpartner Nr. 1.
Trotzdem wäre es unfair – da bin ich ganz bei mawe2 – würde man dem Feinkostladen seines Vertrauens einen Strick daraus drehen, dass sich bei den Mixed Pickles von Firma Gurkenrath & Dillkresse ein paar Glassplitterchen in den Verpackungsinhalt eingeschlichen haben. So etwas kann ein Händler unmöglich prüfen.
Ein Händler kann nur einen Aushang mit der Rückrufmitteilung des Herstellers im Laden anbringen. Ich würde das Gesetz so interpretieren, dass der Händler nur dann haftet, "wenn alle Stricke reißen", sprich: Hersteller nicht zu ermitteln, weil im Ausland – Importeur ebenfalls nicht zu ermitteln, weil... ja, warum eigentlich?
Nach meinem bescheidenen Verständnis haftet der Händler nur, wenn er Ware aus dubiosen Quellen bezieht, d.h. wenn die Lieferkette nicht nachvollzogen werden kann. Das ist dann aber sein eigenes Risiko.
CU
Olaf