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Das kommt auch noch. mumpel1
hatterchen1 weissnix2 „Nach 932 1 BGB kann man sogar an einer geklauten Sache Eigentum erwerben, wenn man sie gutgläubig erworben hat. Nach 932 2 ...“
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Nach § 932 (1) BGB kann man sogar an einer geklauten Sache Eigentum

Lese Dir einfach mal den folgenden Paragraphen durch: § 935 Abs.1 BGB Zwinkernd

Ganz so einfach wie Du glaubst, ist die Sache dann doch nicht.

Gestottertes Wissen ist besser als eloquente Dummheit. Marcus Tullius Cicero (106 - 43 v.Chr.Rom) Staatsmann und Philosoph
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