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Täterschutz?

jofri62 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte

Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.

Gruß

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hjb Anne_21 „Nachsatz zu gibt es eine Rechtsberatung kostenfrei. Kostenfrei ist nicht korrekt, es ist eine Pauschale zu zahlen von 50 ...“
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Vielleicht sollte er erst einmal schreiben, von wo diese Vorladung gekommen ist. Je nachdem kann bzw. muss man da nämlich unterschiedlich handeln.

Wenn das Pamphlet von der Polizei kommt, dann braucht man erst einmal gar nichts machen - nicht einmal hingehen muss man. Und man muss denen nicht einmal sagen/schreiben, dass man nicht zu denen kommt....

Hier mal ein Link: https://www.rechtsanwalt24.de/vorladung-als-beschuldigter/

Was man allerdings machen kann oder sollte, das ist, dass man denen sagt/schreibt, dass man Einsicht in die Akten nehmen will. Das können die nämlich nicht verwehren. Und dann kann man sich immer noch überlegen, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Sollte die Vorladung allerdings von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht kommen, dann muss man dort erscheinen.

Es gibt in einer Demokratie keinen Raum fuer Brandmauern. (US-Vizepraesident J.D. Vance bei der Sicherheitskonferenz 2025 in Muenchen)
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