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Täterschutz?

jofri62 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

Tatvorwurf: Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter Daten einer Zahlungskarte

Ereigniszeit: April 2021 bis Dezember 2021. Am 10.02.2022 habe ich die Vorladung als Beschuldigter bekommen.

Gruß

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hjb Wäbbel „Na ja, auch wenn die Vorladung von der Polizei kommt, würde ich mir schon einmal Gedanken machen, wenn ein ...“
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Ich befürchte, Du brauchst einen Anwalt...

Ich? Nö.... :-)

auch wenn die Vorladung von der Polizei kommt, würde ich mir schon einmal Gedanken machen, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft...

Klar, das ist ja richtig. Nur besteht keine Verpflichtung, zu einem Vernehmungstermin dort zu erscheinen. Mehr habe ich ja nicht geschrieben.

Es gibt in einer Demokratie keinen Raum fuer Brandmauern. (US-Vizepraesident J.D. Vance bei der Sicherheitskonferenz 2025 in Muenchen)
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