Was das UBA darin aufführt, liest sich für mich wie die Ausarbeitung eines Lobbyisten der Wohnungswirtschaft.
Fakt ist, in der alten Bausubstanz sind häufig bauliche Mängel, in Form von Außenwand-Wärmebrücken vorhanden. Früher wurden z. B. die Betondecken bis an die äußere Hauswand gezogen, darüber kam etwas Putz. Beton ist aber ein viel besserer Wärme/Kälteleiter als z. B. Ziegelwerkstoffe.
Wenn man einen derartigen Raum unter Qualm setzt und dann stoßlüftet, wird man feststellen, dass die oberen Zimmerecken an der Außenwand so schnell nicht Qualm frei werden. Dort kondensiert auch vorzugsweise die überschüssige Luftfeuchtigkeit.
Diese Wärmebrücken kann man im Nachhinein nur beseitigen, durch äußere und, oder innere Wärmedämmung, was man vielfach bei Altbauten auch beobachten kann.
Aber preiswerter ist es natürlich, den Schwarzen Peter den Mietern unterzujubeln. Ein Beweissicherungsverfahren ist hier häufig die einzige Möglichkeit, als Mieter zu seinem Recht zu kommen. Denn die Gesundheit ist nicht verhandelbar!
Nur zur Info: Nicht jeder Youtuber ist eine belastbare und gute Informationsquelle, auch wenn sie in die eigene Weltanschauung passt.