Jeder, der diese Dinger in der Standardausstattung beruflich oder gewerblich nutzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er damit permanent gegen die DSGVO verstößt.
So pauschal ist das falsch. Unser dienstlichen Endgeräte haben einen privaten Bereich und einen Arbeitsbereich. Der Arbeitsbereich ist datenschutzrechtlich in Ordnung, schränkt aber auch extrem ein (nur vom AG freigegebene Apps können im Arbeitsbereich installiert werden). Nennt sich "Android Enterprise recommended".
Auch WhatsApp kann man Datenschutzkonform nutzen, auch auf einem privaten Smartphone, wenn man bereit ist die damit einhergehenden Nachteile zu akzeptieren. Dafür habe ich mal vor einiger Zeit eine Beispielanleitung verfasst. http://www.rholtz-office.de/counters/getfile.php?id=502
Da ich mit einem Smartphone keine produktive Arbeit erledige
Leider gibt es die allermeisten Apps nicht als PC-Programm. "LawDroid" z.B., dafür gibt es kein vergleichbares PC-Programm. Manchmal ist man also auch für "produktives Arbeiten" auf ein Android-Smartphone angewiesen.
dafür sind mir die Dinger einfach zu klein
Wir bekommen von unserem AG demnächst, sobald die Lieferung da ist (gibt wohl immernoch Lieferengpässe) einen zum Tablet passenden USB-Hub, damit können wir auch externe Geräte anschließen (Maus, Tastatur und Monitor). Mal schauen wann das Zeug kommt. Bei Samsung gibt es noch DeX, funktioniert nur nicht so gut wie Samsung verspricht.