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mawe2 sea „Offenbar hast Du meine Mitteilung vom 25.02.2025 an hatterchen1 nicht gelesen: ...“
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denn Insolvenz bedeutet in der CH "pleite" und keinen vorübergehenden Arbeitsunterbruch wie in DE

Niemand hat hier behauptet, dass "Insolvenz" in Deutschland die Bedeutung einer "vorübergehenden Arbeitsunterbrechung" hat.

(Obwohl Du ja auf mein Posting bereits geantwortet hattest, hast Du es dann wohl doch nicht verstanden.)

"Insolvenz" bedeutet lediglich, dass die Firma einen Insolvenzantrag bei Gericht gestellt und das Gericht einen Insolvenzverwalter eingesetzt hat, der jetzt die Geschäfte führt.

Ob der Geschäftsbetrieb nun wie vorher weitergeht oder nicht, entscheidet allein der Insolvenzverwalter. Die Arbeitsunterbrechung dürfte eher die Ausnahme sein.

Habeck wiederum hat nur gesagt, dass nicht jede temporäre Arbeitsunterbrechung gleichzusetzen ist mit einer Insolvenz.

Genauso gut kann aber der Geschäftsbetrieb auch endgültig eingestellt werden, ohne dass eine Insolvenz vorliegt.

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