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Arschl*ch ist keine Beleidigung!???

polytaen / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Laut einem Gesetz des Landgerichtes Köln (Az.: 28 T 8/01) ist es keine Beleidung, jemand in einem onlineForum als Arschl*ch oder Hanswurst zu titulieren.
Dies sei lediglich eine (jetzt kommts) "pointierte Äußerung des Missfallens"
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz, oder?
Naja in jedem Fall ist das nur die halbe Wahrheit und insofern sollte man mit solchen Kraft- und Vulgärausdrücken vorsichtig sein, denn eine Unterlassungsklage ist schnell bei der Hand.

Quellen: http://www.rundschau-online.de/computer/netzwelt/2833626.html
und
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-18.07.02-003/

Die Meinungen gehen also auseinander.
In diesem Sinne lasst *pointierte Äusserungen des Missfallens* sein ;)
poly

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Warum? lard
Warum? Achmed
Hanswurst Olaf19
pco polytaen „Arschl*ch ist keine Beleidigung!???“
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Wenn ich allerdings dieses Zauberwort zu einem Bulllen - Verzeihung - Polizisten sage, dann kostets was.
Wer hätte das gedacht: Ein Staat mit einem Gefühl für Selbstgerechtigkeit...

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hmm... Frednerk
hmm... Surcouf
jaja... Frednerk
@ Frednerk Heinz_Malcher
Oh... Frednerk
Oh... Heinz_Malcher
OOOOh... Frednerk
OOOOh... Heinz_Malcher
Pruuuust..... Micky
Kein Schimpfwort Fratercula