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Windows XP - Erneute Aktivierung bei SP1

Micky / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Wußten wir es nicht schon immer? MS mag uns so sehr und möchte immer Kontakt mit uns.


Wer das ServicePack 1 installieren wird, möchte, muß anschließend sein XP erneut via Telefon oder Internet aktivieren. Nicht nur der Austausch der Hardware veranlaßt zu solchem, nein, nun auch schon das aufspielen von Updates. Wo wird das noch hinführen?


Nachzulesen hier: http://computer.t-online.de/comp/aktu/nach/ar/CP/ar-windows-xp-sp1-aktivierung.html


Auf das die Drähte glühen. Was wohl die Crackerszene dazu sagt.....

...einer, der die Tür leise zumacht.
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richtig Olaf19
Das wird nix.... Micky
Ich denke doch! Olaf19
Ich denke doch! Micky
Ganz meinerseits Olaf19
Herman Munster JumpinJack „Naja so gehts aber auch nicht. Stell dir vor ich kauf mir ein Auto und mach...“
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Genau da ist ja der M$-Hase im sprichwörtlichen Pfeffer: nach deutschem Recht, und nur dieses ist für uns hierzulande maßgeblich, geht mit der Geldübergabe auch eine Eigentumsübertragung vonstatten. Dir gehört dann der Karton und alles, was darin ist. Natürlich nicht das Programm, das auf der (den) CDs gespeichert ist, aber Du hast ein unbefristetes Nutzungsrecht dafür erstanden.

Sagt das BGB, sagt nicht M$. Nach deren Ansicht dieser Feinde der Menschheit gehört Dir nach dem Kauf gar nichts, es ist bloß so ne Art "Nutzungsgebühr" bezahlt worden, die zu keinen Eigentumsrechten welcher Art auch immer berechtigen.

Ist natürlich mehrfach gequirlte Hühnerkacke. Hier gilt immer noch das BGB, ein "Lex M$" gibt es nicht. Bindend ist, was im BGB steht. Punkt. Wenn bei M$ das anders gesehen wird, steht es denen frei, das auf ein Plakat zu schreiben und es über den Firmeneingang zu hängen. Oder sie können es zusammenknüllen und sich dahin schieben, wo die Sonne nicht hinscheint.

Caere, jetzt Scansoft, hat das mit seinem Omnipage, früher auch Intuit mit Quicken auch schon mal probiert, das Programm ganz normal in die Regale der z.B. Kaufhäuser zu bringen, wo man es kaufen kann wie eine Tüte Gummibärchen, dann aber NACH dem Kauf! eine Routine ins Spiel zu bringen, die nach soundsovielen Starts und immer noch nicht registriert eine andere Routine anspringen läßt, die das Programm sofort wieder beendet, d.h. legal und voll bezahlt, aber nicht nutzbar. Eine solche zweite Hürde ist im BGB nicht vorgesehen und deswegen verboten. Ausnahmen (bei Software "von der Stange"): KEINE. Kaufe ich Software "von der Stange" (was anderes ist es, wenn ich mir von jemand spezifisch für mich ein Programm erstellen lasse), dann darf ich das Programm ohne weitere Einschrünkungen von außen benutzen, solange es mir paßt. Punkt. Schluß. Aus. Ende. Eine Firma, die mich dabei zu behindern versucht, tut mir jetzt schon leid.

Außerdem, wenn ich mich an die "Frühgeschichte" der Zwangsaktivierung a la M$ recht erinnere, ist der Zwang zur Registrierung eine Abmachung zwischen M$ und dem Kunden, der es direkt von M$ kauft, z.B. der Einkäufer einen Kaufhauskette. DER als direkter Kunde ist daran gebunden. Aber NICHT die, die es dann von den Regalen desselben Kaufhauses erwerben. Was anderes wäre es, wenn M$ direkt an den Endkunden verkaufen würde, aber das kmommt ja nicht in Frage, sich mit dem Pöbel abzugeben. Dann wäre man ja auch rechtlich sofort unmittelbar in der Gewährleistung, nicht die Kaufhausfiliale. M$ hat seine Mistprogs schon verkloppt und das Geld erhalten, wenn das Programm in den Regalen der Filialen landet. Also kann es denen (M$) doch wurschtejal sein, ob einer überhaupt zugreift und ob und wie viele es wutschnaubend zurückbringen, weil solche illegalen Tricks zu Anwendung kommen. Der Umsatz ist da, BASTA! Dito die Pesos, Umsatzziel erreicht.

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Du liegst falsch Micky
RE:Du liegst falsch xetra
@Garf und Amili Olaf19