Man kennt das. Die Kiste spinnt und ist einfach nicht wieder hinzukriegen, also ab zum Händler. Der ruft nach 2 Tagen an und meint: "Wir konnten keinen Fehler feststellen, sie müssen die Arbeitszeit bezahlen." Klar so stehts in den AGB des Ladens, dumm nur das das illegal ist. Wenn euch das passiert verweist den Händler doch ganz freundlich auf dieses Urteil:
Oberlandesgreicht Düsseldorf
Aktenzeichen: 6 U 161/98 (einfach kurz googln für das ganze Urteil)
Mfg
Korgan
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Urteil ist Urteil aber betimmt kein Freibrief um den Pc wegen einem zu spitzen Mauszeiger zum Händler zu schleppen, hier gehts um Läden die nicht kulant genug sind Kunden die bei ihnen für 1200 Euro eine neue Kiste geholt haben die Reperaturkosten zu erlassen (sollte selbsverständlich sein) . Die anfallen weil z.b. der Neue Ram (aus dem selben Laden) nicht mit CL.2 läuft und deshalb der Pc nur noch Bluescreens produziert. Dass sich die Sache mit einem Griff ins Bios lösen lässt kann Otto Normaluser ja nicht wissen und ihm dafür 150 Eier abzunehmen dass ein "Techniker" 2min arbeitet ist heftig und mit diesem Urteil verboten.
mfg
korgan