Man kennt das. Die Kiste spinnt und ist einfach nicht wieder hinzukriegen, also ab zum Händler. Der ruft nach 2 Tagen an und meint: "Wir konnten keinen Fehler feststellen, sie müssen die Arbeitszeit bezahlen." Klar so stehts in den AGB des Ladens, dumm nur das das illegal ist. Wenn euch das passiert verweist den Händler doch ganz freundlich auf dieses Urteil:
Oberlandesgreicht Düsseldorf
Aktenzeichen: 6 U 161/98 (einfach kurz googln für das ganze Urteil)
Mfg
Korgan
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Das Problem ist, dass die Leute oft nicht die Hard- von der Software trennen können. Wenn etwas nicht funktioniert ist der PC kaputt!
So auch ein Kumpel von mir, der immer, wenn ich an seinem PC etwas installierte oder einstellte, fragte, ob ich damit nicht den PC kaputt machen könne?
Kaputt kriege ich den PC nur, wenn ich ihn aus dem Fenster im 2. Stock schmeisse ;-)
Gruß
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