Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge

Juristen hier? Frage zu Unterlassung bei Webdesign...

Daddeldu / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe Anfang des Jahres eine Homepage für einen Kunden erstellt. Ich hab sie ins Netz gestellt, der Kunde war zufrieden, der ganze Auftrag ist aber (aus diversen Gründen) nie zum Abschluß gekommen, es wurde bisher von mir noch keine Rechnung gestellt (was aber noch passieren sollte).
In der Zwischenzeit hat mein Kunde einen Dummen gefunden, der auf einigen Seiten kleinere Korrekturen durchgeführt hat. Aber er (die andere Firma, nicht mein Kunde) hat sich zudem auf jeder Seite in den META-Tags mit "Copyright"-Vermerk als Autor eingetragen (wo vorher meine Fa. stand), auch auf Seiten, die er gar nicht geändert hat (was etwa 90% sind). Insbesondere hat er nichts am HTML-Code verändert oder neue Grafiken erstellt (und seine Änderungen sind ziemlich stümperhaft gemacht - ich glaube nicht, daß er glaubhaft machen könnte, daß er die ganze Site erstellt hat!)
Da er netterweise gleich seine Adresse mit angegeben hat, würde ich gerne irgendeine Art von Unterlassung erreichen. Das ganze Layout, die Grafiken u.s.w. können nicht unter sein "Copyright" fallen - aber wie formuliert man sowas wasserdicht? Jemand Ahnung oder Erfahrung?
Vielen Dank an alle,
Daddel

PS: es kommt mir dabei in keinster Weise auf Kohle an, was sowieso nur so'n kleiner Auftrag. Aber der nervt!!

bei Antwort benachrichtigen
wksch Daddeldu „Nö, das mit der Rechnung und der Dauer ist überhaupt kein Problem. Es würde...“
Optionen

Moin,
das nicht ' prof ' bezieht sich auf Deine Ausführung
' der ganze Auftrag ist aber (aus diversen
Gründen) nie zum Abschluß gekommen,
trotzdem hast Du die Homepage ins Netz gestellt. Die Bezahlung, natürlich sind 8Mon. reichlich. Du hast gepostet und
Antworten basieren auf Deinen Ausführungen. Durchaus möglich, daß Hintergründe, die die Allgemeinheit nichts
angehen, einen bestimmtem Ablauf der Geschäfts vorgeben, Antworten kann man aber nur auf die Ausführungen,
die man vorfindet. Stümperhaft? Du sagst ' und seine Änderungen sind ziemlich stümperhaft gemacht -'würde ich
zunächst mal seine handwerkliche Arbeit beurteilt sehen. Fristen! Da bin ich ein gebranntes Kind und war lediglich als
Hinweis gedacht. Hast Du denn schon Arbeiten Deines Konk. gesehen und kann man da eine gewisse ' Handschrift '
erkennen?
mfg
Werner

bei Antwort benachrichtigen