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Juristen hier? Frage zu Unterlassung bei Webdesign...

Daddeldu / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich habe Anfang des Jahres eine Homepage für einen Kunden erstellt. Ich hab sie ins Netz gestellt, der Kunde war zufrieden, der ganze Auftrag ist aber (aus diversen Gründen) nie zum Abschluß gekommen, es wurde bisher von mir noch keine Rechnung gestellt (was aber noch passieren sollte).
In der Zwischenzeit hat mein Kunde einen Dummen gefunden, der auf einigen Seiten kleinere Korrekturen durchgeführt hat. Aber er (die andere Firma, nicht mein Kunde) hat sich zudem auf jeder Seite in den META-Tags mit "Copyright"-Vermerk als Autor eingetragen (wo vorher meine Fa. stand), auch auf Seiten, die er gar nicht geändert hat (was etwa 90% sind). Insbesondere hat er nichts am HTML-Code verändert oder neue Grafiken erstellt (und seine Änderungen sind ziemlich stümperhaft gemacht - ich glaube nicht, daß er glaubhaft machen könnte, daß er die ganze Site erstellt hat!)
Da er netterweise gleich seine Adresse mit angegeben hat, würde ich gerne irgendeine Art von Unterlassung erreichen. Das ganze Layout, die Grafiken u.s.w. können nicht unter sein "Copyright" fallen - aber wie formuliert man sowas wasserdicht? Jemand Ahnung oder Erfahrung?
Vielen Dank an alle,
Daddel

PS: es kommt mir dabei in keinster Weise auf Kohle an, was sowieso nur so'n kleiner Auftrag. Aber der nervt!!

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wksch Daddeldu „Hm, vielleicht drücke ich mich wirklich immer etwas unklar aus :- Ich wollte...“
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Moin,
das unverfänglichste. Bekomme einen Strafmandat, habe eine schriftlich zu machende Einspruchsfrist, bin in Brasilien
für einige Wochen, kann das Strafmandat nicht zahlen, weiß ja von nichts, bekomme einen Prozeß und aus 120.-DM
werden ingesamt rund 1800.-DM mit allem Drum und Dran. Ein Fall von einigen.
Mit Handschrift meine ich nicht die Adresse, sondern seine Arbeit. In der Regel haben Arbeiten auf dem graphischen Bereich
von ein und derselber Person einen identischen Grundaufbau, zumindest eine gewisse Zeit. Tritt den Kerl in die
Kniekehlen.
mfg
Werner

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