Hast Du/Ham Sie ;-) eigentlich schonmal drüber nachgedacht hier bei Nickles Mitglied zu werden? Denn was besseres
als n Rechtsanwalt (ich geh mal davon aus daß du einer bist) kann doch dem Contra/Nepp-Board nich passieren.
Da kannst du dann auch ne Visitenkarte von dir hinpacken, was als Werbezweck deinerseits doch nur positiv sein kann.
Wolfhound
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Es geht vorliegend nicht darum, Firmen durch Einschreiben/Rückschein
oder per Mahnbescheid zu beeindrucken. Sicher ist es auch richtig, daß
gerade diese Institutionen ihre Rechte ziemlich gut kennen (ansonsten
würden sie nicht versuchen, mittels ihrer "Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen" das dispositive Zivilrecht möglichst zu ihren eigenen Gun-
sten auszuschöpfen.
Ich will garantiert nicht damit angeben, daß ich über einer 15jährige
juristische Berufspraxis verfüge; jedoch überzeugen mich die Argumente
des/r Herrn/Frau Anonym nicht.
Korrespondenz (zB Klageschrift) und was sich daraus entwickelt, muß
einfach sein, da der Richter die Fakten braucht ("Gib mir Fakten, dann
gebe ich Dir Recht"). Zeitverlust: In Deutschland leider - bis aus
ganz wenige Ausnahmen - nicht schadensersatzfähig ! Ich finde es aber
besser, daß jeder User, der "reingelegt" worden ist, für sich selbst
entscheiden kann, ob er zB seinen Kaufpreis (evtl. auch seinen viel
kostenintensiveren Mangelfolgeschaden>) mit Hilfe des Gerichts geltend
machen kann oder nicht.
Kosten für Gutachten, RA-Kosten und Gerichtskosten: Wenn der Anspruch
(zB auf "Rückgabe, Wandelung, Schadensersatz o.ä.") gegeben ist, dann
besteht gemäß §§ 90 ff. der Zivilprozeßordnung ein Kostenerstattungs-
anspruch, der alle diese angefallenen Kosten umfaßt. (Der Urteilstenor
lautet dann: "Der/die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits".)
Wenn man das alles nicht will, sollte man wenigstens versuchen, die
Schiedsstellen des Handwerks (IHK) anzurufen. Evtl. ergibt sich hier
die Möglichkeit, die Problematik rasch aus der Welt zu schaffen.
Mit einem einfachen Beispiel läßt sich das Argument mit der "Unmenge
an Korrespondenz", Gutachter- und sonstigen Kosten widerlegen. Jeder
Autofahrer weiß inzwischen, daß dann, wenn er rechtswidrig und schuld-
haft durch einen anderen Autofahrer an Körper oder Blech beschädigt
wird, nur einen Anwalt aufsuchen muß, der die Schadensersatzansprüche
bei der gegnerischen Versicherung geltend machen muß. Die müssen dann
auch die Gutachterkosten (ab 1.200 DM Schaden aufwärts) bezahlen, eben
-so die RA-Kosten, den Nutzungsausfall, den Minderwert, die Reparatur,
ggfls. den Mietwagen, die Abschlepp- und Bergungskosten, die Gesund-
heitsschäden, den Krankenhausaufenthalt, das Schmerzensgeld etc.
Ob hier "nichts herauskommt", möge bitte lieber jeder selber entschei-
den. Ich wollte nur einen kostengünstigen und unter Hilfestellung des
Staates (= Rechtspfleger beim Amtsgericht) bestehenden Weg aufzeigen,
damit sich jeder selber entscheiden kann.
Ich gebe zu, daß Richter (in der Sache) meistens faul sind und lieber einen Vergleich anregen als die Sache durch Urteil zu entscheiden. Beim Vergleich brauchen sie keine Begründung zu schreiben, beim Urteil jedoch sehr wohl.
Ich werde versuchen, eine amtliche Statistik über die erfolgreiche
Geltendmachung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen (so schreck-
lich heißen die Angelegenheiten, wenn die Kaufsache kaputt ist und man
dieselbe zurückgeben will, um seinen Kaufpreis zu erhalten) nachzu-
liefern. Hierfür erbitte ich jedoch etwas Zeit. Dies erscheint deshalb
so wichtig, weil es sich hier um eine V e r m u t u n g handelt !
(Antwort auf Anonym vom 19.02.2001)