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@Liebling Kreuzberg

Wolfhound / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Hast Du/Ham Sie ;-) eigentlich schonmal drüber nachgedacht hier bei Nickles Mitglied zu werden? Denn was besseres
als n Rechtsanwalt (ich geh mal davon aus daß du einer bist) kann doch dem Contra/Nepp-Board nich passieren.
Da kannst du dann auch ne Visitenkarte von dir hinpacken, was als Werbezweck deinerseits doch nur positiv sein kann.

Wolfhound

(Anonym) Liebling Kreuzberg (Anonym) „Es geht vorliegend nicht darum, Firmen durch Einschreiben/Rückschein oder per...“
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Hallo Herr/Frau Liebling Kreuzberg,

ich bin nicht im juristischen Bereich tätig, konnte
(oder musste) allerdings im privaten Bereich mit
Unterstützung von RA einige Erfahrungen sammeln.

Ich befürworte Ihre Bemühungen den Usern hier Wege
aufzuzeigen wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können.
Es ist allerdings bei weitem nicht so einfach, wie
Sie das hier darlegen.

Das Kernproblem ist zunächst einmal die
Erfolgsaussichten eines Rechtsverfahrens realistisch
abzuschätzen. Weiterhin stellt sich die Frage ob der
Aufwand und der Streitwert überhaupt in einem akzeptablen wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Es nützt m.E. nichts,
wenn man einen Prozess gewinnt und unter dem Strich
trotzdem noch draufzahlt. Wenn man das bis zum Ende
durchzieht ist mit mehrmonatigen Verfahren zu rechnen,
das Kosten verursacht, die nicht erstattungsfähig sind.
Wenn der Prozess verloren geht, werden die Kosten
i.d.R dem Kläger auferlegt, undzwar auch die gegnerischen
RA Kosten. Das kann eine sehr teure Erfahrung werden.
Über all das sollte man sich zunächst einmal klar sein.

Sie gehen in Ihrem Vortrag davon aus, dass User
"reingelegt" wurden oder durch andere "rechtswidrig
und schuldhaft" geschädigt wurden. Sofern das beweisbar
ist stimme ich mit Ihrer Vorgehensweise völlig überein.

Die meisten hier geposteten Rechtsprobleme sind
allerdings nicht gerade so eindeutig.

- Die Schwester, die von einem Bekannten für 1700 DM
Schrott gekauft hat, wahrscheinlich ohne Kaufvertrag,
ohne jede Gewährleistung und zu hause selbst noch
herumgebastelt hat.

- Der User, dem eine CPU mit falschem Kühler verkauft
wurde, die nach diversen Versuchen schließlich ihren
Geist aufgab.

- Der User, der sich ein CD-ROM statt einen Brenner
aufschwatzen liess. Er hat wahrscheinlich gedacht
er macht ein Schnäppchen und hat möglicherweise
lediglich einen CD-ROM adäquaten Kaufpreis bezahlt.

Wie sollen die beweisen dass sie hereingelegt wurden
und ggf. nicht selbst den Schaden verursacht haben?
Welche Erfolgsaussichten bestehen für eine Klage? Wie
wird der Richter die Sache sehen?

In den o.g. Angelegenheiten würde ich zunächst auf die
von Ihnen beschriebene Art und Weise mit Einschreiben/
Rückschein und Mahnbescheid versuchen die Gegenpartei
zu "erschrecken". Sollten die Forderungen nicht anerkannt
werden, dann sollte man sich genau überlegen ob man das
weiter verfolgt.

Sicherlich muss jeder selbst entscheiden was er tut.
Ich will hier vermeiden, dass einige User ein Verfahren
anstrengen, sich immer tiefer hineinziehen lassen und
schliesslich mit finanziellen Verlusten konfrontiert
werden die in keinem Verhältnis zum ehemaligen Streitwert
stehen.

Ich wäre sehr daran interessiert zu erfahren, ob User
in solchen Fällen mit Ihren Klagen Erfolg hatten.