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GEZ guckt genau hin! Schon dran gedacht...!?

Soulmann63 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Die GEZ unterscheidet noch zwischen PCs mit Internetanschluss und TV-/Radiokarte. Rüstet der Computerfreak seinen PC mit der Steckkarte auf, dann gilt diese Zusatzkompenente laut GEZ als "Rundfunkempfangsteil" und das Ganze als "Rundfunkempfangsgerät". Teure Metamorphose: Der Wandel vom Rechner zum Fernseher und Radio kostet monatlich 16,15 Euro, denn der Computer muss nun bei der GEZ angemeldet werden. Es sei denn, im Haushalt wird schon für einen Fernseher bezahlt, dann gilt der umfunktionierte Monitor als Zweitgerät. Baut ein Arbeitnehmer in seinen Bürorechner eine Karte ein, dann muss dieser zusätzlich angemeldet werden. Radiohörer im Internet können bis Ende 2004 die GEZ noch legal umsurfen.
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ach das kannst du ignorieren. olaf gibt immer und zu allem sein senf dazu und kommentiert auch noch seine eigenen postings. nur mit hilfe die gewünscht war siehts mau aus. scheint nichts zu tun zu haben ausser nickles

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