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Mal direkt gefragt...

Herman Munster / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Las grade eben wieder so einen Bericht über die angeblich horrenden Summen, die z.B. Filmfirmen für den unerlaubten Download via eMule & Co entstehen sollen.

Mal angenommen, jemand, der/die eh nie ins Kino geht, lädt sich nun via eMule einen aktuellen Kinofilm herunter, der erst sein ein paar Tagen im Kino ist und deswegen noch nicht auf DVD, VHS oder im Verleih sein kann.

Welcher Schaden entsteht der Filmfirma dabei?

Daß so ein Download zumindest "nicht legal" ist, ist vollkommen klar wie Kloßbrühe. Keine Frage. Aber wo entsteht der Schaden für die Filmfirma? Wie gesagt, die Person geht nicht ins Kino, der Kartenerlös fällt also auch nicht weg, da er gar nicht erst entsteht. Der Verkaufserlös für die DVD oder VHS auch nicht, denn die gibt es noch lange nicht. Die Verleihgebühr für jedes Kino bekommt die Filmfirma auch dann, wenn ein Platz im Kino immer frei bleibt (wessen Platz wohl??). Also auch da kein finanzieller Verlust. Den hat allenfalls der Kinobetreiber.

Tja, wo entsteht er denn, der Verlust? Es geht hier um ein Produkt, das es eigentlich noch gar nicht gibt. Und die ggf. anfallenden Kosten, die entstehen mögen, bis eine eMule-Downloadfähige Datei vorliegt, entshet der Filmfirma auch nicht.

Also: wo, wobei, wofür, wann und wie hoch entsteht der Verlust?

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Andreas42 Herman Munster „Mal direkt gefragt...“
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Hi!

Das Problem habe ich auch seit langem. Das erste Mal sind mir diese hohen Schadensummen zu c64-Zeiten aufgefallen, als man Jagt auf die Raubkopierergemacht hat, die Anzeigen in Zeitschriften schalteten ("Want to swap? Only the newest stuff, no lamers please!" ;-) ).

In den Fällen die damals bekannt wurden, hatten die "Schadensbeträge" mind. 4 Nullen am Ende.

Klar ist: das sind Luftnummern - die Beträge tauchen in keiner Bilanz des Herstellers auf.

Ich bin nicht wirklich sicher, aber irgendwie geht die Schadenssumme als Grösse in das Anwalts-Honorar ein. Bei Abmanungen muss man dann ja die Anwaltkosten der Gegenseite tragen (bzw. sie werden in Rechnung gestellt)... ZUgegeben, DAS ist ein anderes Thema.

Ich denke, dass wirklich ein Schaden entsteht, nur dass dieser nicht nach der üblichen Milchmädchenrechnung der Industrie berechnet werden kann: sie setzen vorraus, dass der Film weitergegeben wird und jeder der Emfänger ihn dann weiter verteilt.

Eine merkwürde Rechtsauslegung: hier wird dem ersten in der Kette (ich würde ihn als "Verursacher" bezeichnen) den "Schaden" verantworten, die andere nach ihm evtl. anrichten würden - selbst wenn diese Nachfolger gar nicht existieren. :-/

Es geht mir hier um die reinen Download-Fälle. Bei Uploads halte ich diese Pauschal-Schadensberechnungsmethode für richtig, wenn man die Anzahl der echten Download nicht bestimmen kann (die durch den 1. Upload ausgelöst wurden - was bei Tauschbörsen immer der Fall sein dürfte).

Bis denn
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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Blödsinn! Olaf19
Blödsinn! Lightning1
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