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Mal direkt gefragt...

Herman Munster / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

Las grade eben wieder so einen Bericht über die angeblich horrenden Summen, die z.B. Filmfirmen für den unerlaubten Download via eMule & Co entstehen sollen.

Mal angenommen, jemand, der/die eh nie ins Kino geht, lädt sich nun via eMule einen aktuellen Kinofilm herunter, der erst sein ein paar Tagen im Kino ist und deswegen noch nicht auf DVD, VHS oder im Verleih sein kann.

Welcher Schaden entsteht der Filmfirma dabei?

Daß so ein Download zumindest "nicht legal" ist, ist vollkommen klar wie Kloßbrühe. Keine Frage. Aber wo entsteht der Schaden für die Filmfirma? Wie gesagt, die Person geht nicht ins Kino, der Kartenerlös fällt also auch nicht weg, da er gar nicht erst entsteht. Der Verkaufserlös für die DVD oder VHS auch nicht, denn die gibt es noch lange nicht. Die Verleihgebühr für jedes Kino bekommt die Filmfirma auch dann, wenn ein Platz im Kino immer frei bleibt (wessen Platz wohl??). Also auch da kein finanzieller Verlust. Den hat allenfalls der Kinobetreiber.

Tja, wo entsteht er denn, der Verlust? Es geht hier um ein Produkt, das es eigentlich noch gar nicht gibt. Und die ggf. anfallenden Kosten, die entstehen mögen, bis eine eMule-Downloadfähige Datei vorliegt, entshet der Filmfirma auch nicht.

Also: wo, wobei, wofür, wann und wie hoch entsteht der Verlust?

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Mal direkt gefragt... Andreas42
Herman Munster swiftgoon „Genau das bezweifle ich. Wenn Ihn der Film nicht interessiert, warum beschafft...“
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Wieso kommt ihr nur alle auf den Gedanken, jemand lade sich nur Sachen herunter, die ihn/sie nicht interessieren? Da ein Download bei Kazaa, eMule & Co locker mal ein paar Monate dauern kann, darf doch wohl immer ein diesbezügliches Interesse vorausgesetzt werden. "Hulk ist TOTALER Mist, also lad ich ihn mir runter. Matrix 2 ist SUPER, da warte ich, bis die Kauf-DVD rauskommt." Das ja wohl nicht.

Es ist wohl sehr häufig der evolutionär festest verankerte Jagd- und Sammeltrieb, der die Leute antreibt. "Es gibt es, also will ich es". Mag sein, daß einem "Hulk" oder "Matrix 2" oder "M$ Office", wenn heruntergeladen, dann doch nicht gefällt, aber die CD oder DVD is dann ja nun mal da... und wird dann doch mal wieder angesehn irgendwann oder verstaubt im Regal.

Außerdem ist die Behauptung schlimmstens tendenziös, einfach zu behaupten, ein Downloader würde sich den Film nie im Kino ansehen, auch die Kauf-DVD nie kaufen oder ausleihen und sich auch NIE das Programm im Original zulegen, wenn der Computeretat das schließlich doch mal hergibt.

Auch wenn´s einer hinterher doch kauft, illegal ist das Downloaden immer.

Draufgekommen bin ich auf den ganzen Kram durch eine Nachricht, daß in USA in dieser Richtung verklagte Leute in diese Richtung argumentieren wollen. Früher schon hat es aufmerksame Richter gegeben, die die RIAA [oder wie sich die nennen] vollkommen in die Enge getrieben haben mit der Rückfrage, ob sie denn die Rechte an all den Musikstücken, an denen sie die Klagerechte zu haben vorgeben, auch hier und jetzt vorweisen können? Konnten sie in sehr vielen Fällen nämlich nicht. Z.T. waren so alte Oldies darunter, daß mittlerweile jeder Schutz abgelaufen war.

Wer also in diesem Themenbereich verklagt wird, sollte erst mal eine Liste darüber vorgelegt bekommen, daß der Kläger entsprechende "Rechte" an der "Sache" überhaupt hält. Da ist nämlich, zwecks Einschücherung, viel lediglich behauptet, nicht alles hält einer gerichtsverwertbaren Überprüfung stand. Zumal i.d.R. auch nicht die Filmfirma selbstpersönlich klagt, sondern ein Interessenverband. Da haben sich die Herren Kläger schon hin und wieder ein prächtiges Eigentor verpaßt.

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Blödsinn! Olaf19
Blödsinn! Lightning1
Kein Blödsinn ;-) Olaf19
Kein Blödsinn ;-) Amenophis IV