Gilt dieses Gesetzt auch rückwirkend?
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Hi Barbara!
Wenn ab heute das Angeln und Surfen in einem Badesee bei Strafe verboten wird, kann man nicht die Leute deswegen belangen, die bis gestern noch dort geangelt und gesurft haben. Das ist im Grundgesetz geregelt; es gilt das sog. "Ex-post-facto-Verbot".
CU
Olaf