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Rückwirkend auch

Barbara Mertins / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Gilt dieses Gesetzt auch rückwirkend?

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GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
GG Art. 103, Abs. 2: doomsday
GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
GG Art. 103, Abs. 2: doomsday
GG Art. 103, Abs. 2: Olaf19
doomsday Olaf19 „GG Art. 103, Abs. 2:“
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Ich hatte hier z.B. den 129.a im Blick. Aber meines Wissens wurden auch noch weitere Gesetze eingeführt, die (z.B den Völkermord oder
unvorhersehbare terror. Machenschaften betreffend )für rückliegende
Tatbestände eingeführt wurden (Alle Sondergesetze, rückwirkend auf das "Dritte Reich gemünzt", sind Gesetze in diesem Sinne.Das StGB ist keine Erfindung der Bundesrepublik.Ich erinnere an den Spruch eines bekannten Politikers:" Was damals Recht war kann heute nicht Unrecht sein !"Viele Gesetze wurden im Laufe der Zeit gestrichen oder geändert. Viele Verurteilte wurden auf Grund der geänderten Rechtslage rehabilitiert.Wenn das nicht rückwirkend ist ??) .So gab es bis Mogadischu nicht die Straftat der Flugzeugentführung mit allen noch zugehörigen Straftatbeständen. Dieses Delikt konnte das Strafrecht nicht vorhersehen. Manchmal halfen Hilfskonstruktionen, manchmal Gesetzverschärfungen(Ich erinnere hier an die verfassungsrechtlichen Diskussionen der 70-iger und 80-iger).

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