Gilt dieses Gesetzt auch rückwirkend?
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Okay, das stimmt natürlich auch. Aber in diesem Kontext geht es schon um Strafverfolgung, d.h. wenn ich Barbara richtig verstanden habe, möchte sie wissen, ob z.B. KaZaa-Nutzer aufgrund des reformierten Urheberrechts auch für ihre Aktivitäten vor Inkrafttreten des neuen Rechts belangt werden können. Und da kann die Antwort nur Nein heißen.
CU
Olaf