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Rechner bei EBAY verkauft - Gerät angeblich defekt - Was tun?

Hoernchen / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,


ich habe vor ca. 3 Wochen einen Rechner bei EBAY verkauft (wie schon so viele zuvor), der bei mir einwandfrei funktionierte (Athlon 2000+,512MB,GF4,20GB,DVD,Brenner,CS601 etc. für 200€). Vor dem Versand habe ich den Prozessorlüfter aus Sicherheitsgründen (Gewicht) demontiert und gesondert verpackt (mit neuer Wärmleleitpaste) dem Paket beigelegt. Dem Käufer habe ich per Mail mitgeteilt, daß er den Lüfter vor der ersten Inbetriebnahme des PCs unbedingt montieren muss.


Wie gesagt, der Rechner lief bei mir einwandfrei. Nun behauptet der Käufer, daß der Bildschirm vom ersten Augenblick an bei ihm schwarz blieb. Ich habe aber noch nie defekte Hardware verkauft und bin mir sicher, daß der PC bei mir problemlos lief. Ich kann mir nur vorstellen, daß der Käufer beim Lüfter-montieren irgendwas (CPU, Mainboard etc.) zerstört hat.


Der Käufer droht mir jetzt, mich bei EBAY zu melden. Meine Frage an Euch: Was würdet Ihr tun? Ich habe deutlich in die Auktion geschrieben, daß der Rechner ohne Garantie von Privat verkauft wird. Und der Rechner lief bei mir. Soll ich die Kiste zurücknehmen und evtl. auf defekten Teilen sitzen (die der Käufer wenn dann zerstört hat) oder kann der Käufer mir in der Beziehnung nix?


Was würdet Ihr machen? Was meint Ihr dazu?


 


Danke,


Hörnchen.

Kolti Hoernchen „Rechner bei EBAY verkauft - Gerät angeblich defekt - Was tun?“
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Das Problem:
Du hast einen heilen Rechner verkauft, der Kunde moniert, daß er defekt ist. Du hast zwar die Gewährleistung ausgeschlossen - ist auch OK -, aber der Rechner hat nicht den die zugesagten Eigenschaften.
Dies bedeutet, daß der Käufer Dir vorerst auf seine Kosten den Rechner zum Überprüfen der Mängel zusenden muß. Nimm ja kein unfreies Paket an. Der Kunde muß erst zahlen.
Dabei solltest Du dann tatsächlich mit Zeugen dokumentieren, wie das Teil bei Dir ankommt.

Ist das Teil heil, kannst Du ihm schreiben, wie er es denn gerne wieder zurückhaben möchte und erneut Porto verlangen.
Ist das Teil aber defekt, so gibt es hier ein Beweislastproblem. Hast Du Zeugen, daß der Rechner lief und er ordentlich verschickt wurde? (Jedenfalls ist Deine eMail wegen des Lüfters nichts wert. Ein DAU kann das gar nicht lesen.)
Ab dieser Stelle kommen nämlich die Probleme. Du kannst eine Firma beauftragen, den Schaden zu dokumentieren. Ist hier keine Fehlbedienung festzustellen, dann mußt Du sicher das Gerät zurücknehmen. Das bedeutet Kaufpreis plus 2x Versandkosten.

Was Du an dieser Stelle machst, ist Dir selbst überlassen. Aber ich denke, je nach Kaufpreis wird die Sache beim Rechtsanwalt landen.

Oja Kolti
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