Im Internet gibt es diverse Programme zu knacken vom SIM-Lock. Ich würde mein Handy auch gerne mit einer D1 Karte statt einer E-Plus Karte nutzen. Folgendes habe ich im Internet dazu gelesen: „Gemäß Urteil vom OLG Hamburg ist das bearbeiten der Telefonsoftware am eigenen Telefon erlaubt“ Leider weiß ich nicht ob diese Aussage der Wahrheit entspricht. Ich weiß auch nicht wo ich das überprüfen könnte. Würde mich freuen, wenn mir einer sagen kann wo ich das Gerichtsuhrteil nachlesen kann.
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> das handy gehoert dir, du hast es gekauft
Das ist schon richtig, nur kauft man das geSIMlockte Handy ja zu einem stark verbilligten Preis, d.h. es wird von einem Mobilfunk-Anbieter "gesponsert". Die Gegenleistung von seiten des Käufers ist, dass er dann ein Jahr lang an diesen Anbieter gebunden ist. Danach kann die SIM-Lock-Karte selbstverständlich legal "unlocked" werden.
Leider kann auch ich nicht mit einem Gerichtsurteil dienen - die Frage ist, ob das OLG-Zitat, das Sandmaennchen in seinem Ausgangspost gebracht hat, mit "Bearbeiten der Telefonsoftware" tatsächlich das Knacken des Sim-Lock gemeint hat. Wenn ja, wäre das wohl das Ende der gesponserten SIM-Card-Handys ohne Vertragsbindung - dann lohnt sich das für die Mobilfunk-Anbieter finanziell überhaupt nicht mehr.
CU
Olaf