Im Internet gibt es diverse Programme zu knacken vom SIM-Lock. Ich würde mein Handy auch gerne mit einer D1 Karte statt einer E-Plus Karte nutzen. Folgendes habe ich im Internet dazu gelesen: „Gemäß Urteil vom OLG Hamburg ist das bearbeiten der Telefonsoftware am eigenen Telefon erlaubt“ Leider weiß ich nicht ob diese Aussage der Wahrheit entspricht. Ich weiß auch nicht wo ich das überprüfen könnte. Würde mich freuen, wenn mir einer sagen kann wo ich das Gerichtsuhrteil nachlesen kann.
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Bei mir ist das "Pflichtjahr" längst verstrichen; schon vor Monaten hätte ich die SIM-Lock-Sperre legal überwinden können. Aber wozu? Ich bin mit D2-CallYa vollauf zufrieden und will gar nichts anderes mehr. Eine Vertragsbindung, egal bei welchem Anbieter, käme mich teurer zu stehen - allerdings benutze ich mein Handy auch nicht, um damit in der Öffentlichkeit publikumswirksam zu quasseln wie ein Weltmeister...
Wenn es allerdings eine Möglichkeit gäbe, mit dem Teil von unterwegs aus ins Internet zu gehen und bei Nickles zu posten, wäre das schon wieder ganz was anderes *LOL*.
CU
Olaf