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Wer hat Erfahrung mit Hausdurchsuchungen?

Markus Klümper / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Nicht dass ich konkret befürchte gefilzt zu werden. Aber ich habe einige Horrorstorys von Hausdurchsuchungen gelesen, die mir doch Sorgen machen. In einem konkreten Fall wurde bei jemanden statt raubkopierter Software lediglich der Einsatz von Shareware festgestellt. Kleinere Tools, für eigentlich ein paar Euro fällig gewesen wären. Obwohl wesentliche Standartprogramme ordnungsgemäß und legal betrieben wurde, wurde der PC sichergestellt und nicht mehr herausgerückt. Die Polizei habe die Urheber der Shareware aufgefordert, Anzeige zu erstatten, was aber nicht geschah. Rechner war trotzdem weg. Ist das legal? In was für Fällen ist so etwas üblich? Wer hat Erfahrung mit sowas? Ich nutze einiges an Software gewerblich und habe einige OEM-Versionen im Einsatz, dessen Nutzung durch das bekannte BGH-Urteil keineswegs pauschal legal ist. Ich habe keinen Bock mir wegen unklarer Rechtslage die Hütte leerräumen zu lassen. Schreibt doch mal, was ihr so erlebt habt! Das ich hier unter meinem vollen Namen poste, mache ich bewußt, denn ich habe soweit ein reines Gewissen...

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Aide mastre1 „Na wenn das stimmt! Hab ich ein Glück in Österreich zu wohnen : mfg stefan “
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In Deutschland ist es im Prinzip so wie in Österreich.
Durchsuchen darf die Polizei, wenn sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss bekommen hat. In diesem muss die Anschuldigung etc. stehen. Außerdem muss wenn möglich ein Zeuge (Beschuldigter, sein Anwalt, Nachbar etc.) anwesend sein.
Außerdem darf bei Gefahr im Verzug durchsucht werden, also z.B. wenn davon auszugehen ist, das bis zum Beschluss der Beschuldigte entweder die Beweise vernichtet hat oder ein Opfer zu schaden kommt etc.
Zusätzlich darf zur Gefahrenabwehr die Tür aufgebrochen werden, wenn z.B. die Polizei klingelt, keiner macht auf, aber sie riechen GAS (auch wenn das Haus keinen Gasanschluss hat).
Beschlagnahmen darf die Polizei, wenn sie die Dinge als Beweis benötigt oder z.B. der Besitz strafbar ist. Einen PC können sie deshalb erst einmal beschlagnahmen, da sie vermuten könnten, das dort illegale Audio-CDs aufgespielt sind oder Hackertools, um kopiergeschützte Audio-CDs digital zu kopieren.
Software Kopierschutz zu umgehen ist nicht illegal, nur bei digitalem Audio.
Die Polizei muss aber vorher Beweise haben, nur dann gibt es einen Durchsuchungsbeschluss. Es geht also nicht, erst mal durchsuchen, etwas Strafbares werden wir schon finden. Außerdem gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Polizeigesetze. In wieweit diese hier in die Bundesgesetze eingreifen weiß ich nicht.
Wenn man einen Anwalt einschaltet, kann er beim Staatsanwalt die Ermittlungsakte anfordern. Die Polizei darf natürlich nicht unbefristet den PC behalten, dafür sie muss schon etwas vorzuweisen haben.
Wenn ich bei Shareware nicht zahle ist das aber keine Straftat, sondern nur zivilrechtlich von Bedeutung. Daher darf die Polizei, wenn es nur darum geht, afaik den PC nicht behalten.
Fazit:
Es muss schon etwas mehr vorgelegen haben bei den Horrorstorys von Hausdurchsuchungen und es wird wohl auch etwas mehr vorliegen, sonst geht das nicht. Totaler Blödsinn ist (noch), dass die Polizei mit einem SEK die Bude stürmt, weil du eine WIN XP OEM bei ebay gekauft hast und für dich privat auf deinem PC deine Lieblingsmusik in mp3 hast und den Kopierschutz dafür geknackt hast.
Möglich ist aber, dass die Polizei kommt, wenn man auf dem Schulhof oder bei ebay massenweise kopierte CDs verkloppt.

Die ist keine Rechtsauskunft oder -beratung, nur meine Meinung.
AideÄTgmx.dewird nur sporadisch abgerufen
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