Off Topic 20.325 Themen, 225.644 Beiträge

deutsches Recht:Lautstärke

Frednerk / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Ahoi,

mein Nachbar hat sich schriftlich bei mir beschwert das meine
Musik zu laut ist und ich diese leise hören soll.
Jetzt suche ich den deutschen Paragraphen der
sich auf die Lautstärke in Wohnungen bezieht.

Kann mir bitte einer per copy und paste diesen
Paragraphen hier posten, damit ich ihm ein Rückschreiben
aufbauend auf dem Gesetz rückschreiben kann ?

vielen dank schonmal, F-)
bei Antwort benachrichtigen
deutsches Recht:Lautstärke next
xafford Frednerk „deutsches Recht:Lautstärke“
Optionen

[Quelle: http://www.mdr.de/escher/archiv/105088.html#absatz3]

Schutz vor Lärm
Lärm ist eine der häufigsten Ursachen für Krach mit dem Nachbarn. Grundsätzlich gilt: Einen gewissen Geräuschpegel muss man einfach dulden. Sobald jedoch der Lärm von nebenan eine "wesentliche Beeinträchtigung" darstellt, können Sie sich wehren. Die zivilrechtliche Abwehr von Lärm hat ihre Hauptgrundlage in Paragraph 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), daneben kommen Ansprüche aus Paragraphen1004, 823 BGB in Betracht.

Entscheidend ist dabei allerdings nicht, ob Sie sich durch den Lärm des Nachbarn gestört fühlen, sondern ob Lärmgrenzwerte überschritten werden. So sind z.B. in einem Gewerbegebiet höhere Werte zulässig als in einem reinen Wohngebiet. Was Sie in Sachen Lärm dulden müssen, ergibt sich aus § 906 BGB. Da heißt es u.a.: Auch erheblich belästigender Lärm muss geduldet werden, wenn er ortsüblich ist und durch zumutbare Maßnahmen nicht beseitigt oder gemindert werden kann.

Richtwerte für die Lärmeinwirkung auf die Nachbarschaft
Zur Beurteilung einer Lärmquelle müssen die Werte in einem komplizierten Messverfahren (A-Schallpegel-Messung) durch Sachverständige ermittelt werden. Ausgedrückt wird die Schallbelastung in Dezibel (A) oder kurz db (A).

Nach der Verwaltungsvorschrift "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm) von August 1998 sind in der Nachbarschaft Belastungen bis zu folgenden Grenzwerten hinzunehmen:

- Art der zu Nutzung: Industriegebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 70.

- Art der zu Nutzung: Gewerbegebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 65;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 50.

- Art der zu Nutzung: Kern-, Dorf-, Mischgebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 60;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 45.

- Art der zu Nutzung: Allgemeine Wohngebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 55;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 40.

- Art der zu Nutzung: Reine Wohngebiete
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 50;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.

- Art der zu Nutzung: Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 45;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 35.

- Art der zu Nutzung: Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 35;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 25.

- Art der zu Nutzung: Sonderregelung für seltene Ereignisse
Immissionsrichtwert in dB (Tag 6 - 22 Uhr): 70;
Immissionsrichtwert in dB (Nacht 22 - 6 Uhr): 55.

Bei der Bestimmung des Gebietscharakters kommt es allerdings nicht auf die Einstufung durch die Städte und Gemeinden an, sondern auf die tatsächliche Nutzung. Der Schallpegel wird in der Regel 0,5 m vor dem geöffneten, vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster gemessen. Das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels ist in der Technischen Anleitung Lärm, in der VDI-Richtlinie 2058 Bl. 1 und im Normblatt DIN 45645 Teil 1 geregelt.

Diese Maßstäbe dürfen aber nicht ganz einfach schematisch übernommen werden. Bei seiner Beurteilung einer Ruhestörung hat der Richter noch einen erheblichen Ermessensspielraum. Dennoch bieten die Grenzwerte im Streitfall aber einen ersten Anhaltspunkt für eine Entscheidung des Gerichts. Die Beweisführung in einem solchem Prozess ist jedoch ohnehin schwierig, da Lärmmessungen im Rahmen eines Zivilprozesses dem Störer vorher mitgeteilt werden müssen.

Einen grobe Orientierung über die Größe verschiedener Schallpegel in dB(A) geben folgende Beispiele:
- Ticken einer Uhr: Abstand etwa 1 m, Schallpegel
20 dB(A)

- normales Sprechen : Abstand etwa 1 m, Schallpegel 50-60 dB(A)
- Personenauto: Abstand etwa 7 m, Schallpegel
80-85 dB(A)
- Preßlufthammer: Abstand etwa 7 m, Schallpegel
90-100 dB(A)
- Düsenflugzeug: Abstand etwa 20 m, Schallpegel
120-130 dB(A)

Als Faustregel kann man sagen, dass die Zunahme des Schallpegels um 10 dB etwa der Verdoppelung der Lautstärkewahrnehmung entspricht.

Um Streit zu vermeiden sollten auf alle Fälle die täglichen Ruhezeiten eingehalten werden. Üblicherweise sind dies die Zeiten zwischen 22.00 und 07.00 Uhr sowie zwischen 13.00 und 15.00 Uhr. Die genauen Zeiten sind meistens in kommunalen Verordnungen niedergelegt, die Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen können. Zu diesen Zeiten ist jeder ruhestörende Lärm, wie z.B. Rasenmähen oder Hausmusik zu unterlassen. Gewisse Notwendigkeiten des täglichen Lebens, wie das Betätigen der Wasserspülung am WC, das Baden oder Duschen, müssen auch zu diesen Zeiten hingenommen werden.
Quelle: Nachbarrecht in Sachsen, Hrsg.: Staatsministerium der Justiz, 1998.

[/Quelle: http://www.mdr.de/escher/archiv/105088.html#absatz3]

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
bei Antwort benachrichtigen
P.s.: Frednerk