"mein Nachbar hat sich schriftlich bei mir beschwert das meine Musik zu laut ist und ich diese leise hören soll."
Als Lärmbelästigung gilt auch Lärm, der nicht die Lärm-Grenzen überschreitet, aber täglich länger als 2 Stunden dauert. Es gelten also nicht nur die ortsüblichen Ruhezeiten, sondern eine Lärmgrenze von 2 Stunden. Du kannst also ungestört täglich 2 Stunden Klavier spielen, aber alles, was darüber hinausläuft ist Ruhestörung!
Die Ruhezeiten bei Baumaßnahmen oder ortsbedingtem Lärm (z.B. Verkehr) sind etwas anderes als nicht notwendiger Lärm.
Ich selbst finde es auch störend, wenn ich ein Buch lesen möchte und der Nachbar hört so laut Musik, daß ich im Takt lesen soll. Das Lesen kann ich dann einstellen.
Ich denke, du kannst selbst sehr gut einschätzen, ob deine Musik laut ist. Mach die Mucke an und geh zur Tür raus und schließe sie (Schlüssel nicht vergessen! ;)), ist die Musik dann noch deutlich hörbar, solltest du vielleicht mal an deine Nachbarn denken und ab und an einen Kopfhörer nutzen. Der schadet nicht, wenn die Lautstärke richtig eingestellt ist.
Warum manche Deutsche immer gleich nach Paragraphen rufen ist mir schleierhaft. Der gesunde Menschenverstand sollte dafür doch reichen.