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Urteil: Computer fast immer steuerlich absetzbar

Gurus / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Privat angeschaffte Computer sind jetzt in fast allen Fällen steuerlich absetzbar. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 135/01) kann ein privat angeschaffter, aber beruflich genutzter PC ein Arbeitsmittel sein, teilt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin mit.


weiter gehts hier:
http://www.tecchannel.de/news/business/15513/


 


MfG
Gurus

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Markus Klümper Gurus „Urteil: Computer fast immer steuerlich absetzbar“
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Vom Prinzip her war die Lage ja schon immer so. Schon immer waren privat angeschaffte Rechner als Arbeitsmittel absetzbar. Allerdings war der Nachweis sehr mühsam. Schwachsinnig fand ich zum Beispiel immer die Quote, wieviel % das Ding dann privat genutzt wurde. Läßt sich doch kaum auseinanderhalten. Nur: Welche Berufsgruppen müssen sich denn für berufliche Zwecke einen Rechner kaufen und den privat bezahlen? Da fallen mir spontan nur Lehrer ein. Die meisten anderen Festangestellten bekommen dann eher ein Notebook vom Chef in die Hand gedrückt. Wer allerdings glaubhaft darlegen kann, daß er sich einen Rechner kauft, um seine EDV-Kenntnisse zur beruflichen Qualifikation verbessern möchte, sollte auch unterstützt werden. Das sind nämlichlich oft Menschen, die das Geld sehr gut gebrauchen können. Was die Beträge betrifft: 1000 Euro für ein Computersystem sind sicher normal. Mit Monitor und allem Zubehör. Davon der Eingangssteuersatz ~25% macht mitunter 250 Euro zurück vom Finanzamt. Also das lohnt sich doch wohl schon.

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Richtig gerechnet? charlie62