Privat angeschaffte Computer sind jetzt in fast allen Fällen steuerlich absetzbar. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VI R 135/01) kann ein privat angeschaffter, aber beruflich genutzter PC ein Arbeitsmittel sein, teilt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin mit.
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MfG
Gurus