Mahlzeit, alle zusammen.
Ich habe mal eine rechtliche Frage. Zunächst mal etwas vorn weg. In meinem Unternehmen biete ich unteranderem auch die Digitalisierung von selbstgedrehten Filmen (Urlaub, Feste, Hochzeiten....) von Camcordern bzw 8mm & 16mm-Material an.
Nun kam meine Nachbarin (rüstige Endsiebzigerin) und sagte zu mir: "Mein Jung\', du machst doch das immer so schön mit den Filmen. Nun, mein Enkel, dem habe ich vor Jahren eine Videokassette mit einem Disney-Film gekauft und die hat er sehr oft angeschaut. Und die Kassetten nutzen sich ja ab. Kannst du das nicht auf so eine DVD überspielen?" Ich sagte, dass ich das tun könnte. Sie darauf: "Und mein Plattenspieler ist kaputt und ich habe doch so viele schöne Schallplatten. Mein Sohn hat mir zum ...Geburtstag so einen CD-Player geschenkt. Kann man auch die Schallplatten überspielen?"
"Alles kein Thema" sagte ich. Nun kam mir die Idee, da die Frau nicht die erste war, die mich auf sowas ansprach, diese Geschichte auch gewerblich zu betreiben.
Meine Frage: Wie sieht das rechtlich mit der Digitalisierung von originalen analogen Medien aus. Voraussetzung bzw. Bedingung für eine Auftragsdurchführung wäre:
1. Erbringung eines Eigentumsnachweis (Kassenzettel, Versandhausrechnung etc.)
2. Max. eine angefertigte digitale Kopie von ein und dem selben originalen Medium
Danke für eure Antworten.
CU
Andy
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Bückling, du hast offentsichtlich mein Posting nicht korrekt durchgelesen, aber gut.
Ich möchte keine CD's kopieren und verscheuern, sondern aus originalen VHS, Schallplatten, Musikkassetten (die es auf CD/DVD nicht mehr zu kaufen gibt) digitale Kopien machen und zwar exakt nur eine einzige pro analogen Medium und auch nur dann, wenn ein Eigentumsnachweis vorliegt.
Ich will keine Marktbude aufmachen und CD's verhökern.
"Gewerblich" ist vielleicht auch etwas unglücklich ausgedrückt. Es geht vielmehr um Bekannte und Freunde.
Das Problem ist, dass man, wie ich oben schon sagte, nicht mehr alle Sachen auf CD / DVD bekommt. Nur haben die Sachen mal viel Geld gekostet und bei meinem Beispiel handelt es sich bei der Frau gleich mal um ca. 150 Schallplatten, darunter auch Schellack-Platten und ihr "Jahrhundertwende"-Plattenspieler hat den Geist aufgegeben. Geh mal heute in einen Elektronikladen und frag mal nach einem Plattenspieler, der noch Schellack-Scheiben abspielt...
Es geht also um analoge Medien, die im Handel A: nicht mehr zu bekommen sind und B: wovon auch keine remasterten Digitalmedien verkauft werden.
CU
Andy