Mahlzeit, alle zusammen.
Ich habe mal eine rechtliche Frage. Zunächst mal etwas vorn weg. In meinem Unternehmen biete ich unteranderem auch die Digitalisierung von selbstgedrehten Filmen (Urlaub, Feste, Hochzeiten....) von Camcordern bzw 8mm & 16mm-Material an.
Nun kam meine Nachbarin (rüstige Endsiebzigerin) und sagte zu mir: "Mein Jung\', du machst doch das immer so schön mit den Filmen. Nun, mein Enkel, dem habe ich vor Jahren eine Videokassette mit einem Disney-Film gekauft und die hat er sehr oft angeschaut. Und die Kassetten nutzen sich ja ab. Kannst du das nicht auf so eine DVD überspielen?" Ich sagte, dass ich das tun könnte. Sie darauf: "Und mein Plattenspieler ist kaputt und ich habe doch so viele schöne Schallplatten. Mein Sohn hat mir zum ...Geburtstag so einen CD-Player geschenkt. Kann man auch die Schallplatten überspielen?"
"Alles kein Thema" sagte ich. Nun kam mir die Idee, da die Frau nicht die erste war, die mich auf sowas ansprach, diese Geschichte auch gewerblich zu betreiben.
Meine Frage: Wie sieht das rechtlich mit der Digitalisierung von originalen analogen Medien aus. Voraussetzung bzw. Bedingung für eine Auftragsdurchführung wäre:
1. Erbringung eines Eigentumsnachweis (Kassenzettel, Versandhausrechnung etc.)
2. Max. eine angefertigte digitale Kopie von ein und dem selben originalen Medium
Danke für eure Antworten.
CU
Andy
Archiv Sound, Video, MP3 und Co 8.736 Themen, 38.491 Beiträge
Bin zwar auch kein Rechtsgelehrter, aber, was die uralten Platten angeht, die darf man selber ohne weiteres auf CD überspielen. Oder es sich von jemand anderem anfertigen lassen. Danach müssen aber Platte und CD in Eigentum und Besitz (ist rechtlich nicht dasselbe!) derselben Person verbleiben bzw. es werden nur beide Medien zusammen weitergegeben. Oder eines der Medien wird zerstört.
Soweit ich weiß, ist als monetäre/sachliche Vergütung nur unwesentlich mehr als die reinen Medienpreise und das Stromgeld unbeanstandbar. Der Begriff "gewerblich" wird u.a. vom Finanzamt ohne Spielraum ausgelegt - und nach DEREN Meßlatte!
Wer das zum Broterwerb macht, muß sich auf reichlichen und kalten Gegenwind gefaßt machen. Außerdem ist auch das Ausmaß der "Aktivitäten" von Bedeutung: wer wirklich nur ab und an mal was anfertigt für echte "Freunde und Bekannte", wohl kein Problem, wer aber "Freunde in ganz Deutschland" hat - hat dann auch Pech gehabt, wenn man ihm draufkommt.
Allerdings ist es absolut normal, daß jemand eine recht umfangreiche Schallplatten/VHS-Sammlung haben kann. Ich wäre jetzt als rechtlicher Laie schon etwas unsicher, ob "alle 150 Platten konvertieren" noch in die reine Privatsphäre fällt - nach Ansicht der Obrigkeit. Ich würde sagen "na klar tut´s das!". Ein Privatsammluing von 150 Stück ist keineswegs ausbordend, gar unsittlich groß. Daß jemand die alle nach und nach auf CD haben möchte, sehe ich als vollkommen normal an. Auch ist nicht einzusehen, daß man sich die Mühe machen muß, herauszufinden, welche Firma auf diesem Planeten irgendeine der Platten inzwischen doch auf CD herausgebracht hat. Und wo man sie bekommt.
Also ich halte diese Sache für absolut sauber. Frag ja nicht die GEMA und andere Halunken, die lügen Dir das Blaue vom Himmel runter! Nach DEREN Meinung darf man gar nichts. Die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale (wenn auch nicht jeder VZ) könnte rechtlich weiterhelfen, auch und gerade im Hinblick auf das Finanzamt... Oder gleich ein hauptamtlicher Rechtsverdreher, der kostet aber.