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betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:

nadabrama / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo zusammen,


habe mal folgende frage: besteht eine urheberrechtsverletzung, wenn ich eine alte langspielplatte (es soll sie ja noch geben ...) besitze, und mir durch laden eines analogen mp3 songs bei einem filesharing programm besorge, um mir die zeit des einrechnens in den rechner zu sparen ??


Ich habe ja so viel ich weiß, den originaltitel käuflich erworben, umgehe keinen kopierschutz wenn ich ihn als mp3 ziehe und vermute daher daß es sich um keinerlei urheberrechtsverletzung halten kann - der urheber hat ja schon eine entschädigung durch meinen damaligen kauf der LP erhalten ... oder irre ich mich da ???


nadabrama

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xafford nadabrama „betrifft FRAGE ZU URHEBERRECHTEN:“
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Ja, es ist eine Urheberrechtsverletzung, da nach der urheberrechtsnovelle die Quelle entscheidend ist aus der Du das Stück beziehst. Kleines Beispiel:
Du bestitzt eine nicht kopiergeschützte CD, kannst sie aber nicht selbst in ein mp3 umwandeln und holst es Dir deswegen aus einer nicht legalen Quelle, dann ist es eine Urheberrechtsverletzung, erstellst Du Dir die mp3-Datei selbst, so ist es keine.
Allerdings muß man Dir dann auch erst einmal nachweisen, daß Du die Datei nicht selbst erstellst hast (was aber bei Besitz einer Vinyl keine große Herausforderung sein sollte).
Moralisch finde ich, daß das Ganze schon wieder etwas anders aussieht, aber das ist ein anderes Thema.

PS: Was ist eine analoge mp3-Datei? ;O)

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Falschaussage! rill
? bollerman