hallo zusammen,
habe mal folgende frage: besteht eine urheberrechtsverletzung, wenn ich eine alte langspielplatte (es soll sie ja noch geben ...) besitze, und mir durch laden eines analogen mp3 songs bei einem filesharing programm besorge, um mir die zeit des einrechnens in den rechner zu sparen ??
Ich habe ja so viel ich weiß, den originaltitel käuflich erworben, umgehe keinen kopierschutz wenn ich ihn als mp3 ziehe und vermute daher daß es sich um keinerlei urheberrechtsverletzung halten kann - der urheber hat ja schon eine entschädigung durch meinen damaligen kauf der LP erhalten ... oder irre ich mich da ???
nadabrama