Hallo nadabrama,
Nach Auffassung der Seite http://www.internetrecht-rostock.de beispielsweise ist der PRIVATE Besitz von Kopierschutzprogrammen nicht verboten, ebenso macht sich niemand STRAFBAR, der PRIVAT einen Kopierschutz knackt. Der Rechteinhaber kann allerdings gegebenenfalls ZIVILRECHTLICHE Ansprüche gegen den Verletzer seiner Rechte geltend machen. Kurz gesagt: Du wirst im Strafprozeß als A N geklagter freigesprochen, aber u.U. in einem Zivilprozeß als B E klagter zur Zahlung von Schadenersatz (aber keiner Strafe, in einem Zivilprozeß geht es niemals um Strafe!!) verurteilt. Die Höhe des Schadenersatzes dürfte sich mit dem Kaufpreis decken, denn wie sollte bei privater Nutzung überhaupt ein höherer Schaden entstanden sein??
In Deinem Fall würde ich das aber eher gelassen sehen, da nach meiner Auffassung zweifelhaft ist, ob Du Urheberrechte überhaupt verletzen würdest, da Du das Werk ja bereits als LP legal besitzt. Eine Garantie übernehme ich natürlich dafür nicht.
Solange jemand nur für sich kopiert oder maximal einem eng begrenzten Freundeskreis unentgeltlich die Kopien übereignet, interessiert es niemanden, ob und mit welchen Methoden der Kopierschutz...blitz;-) Wer aber gierig wird und mit fremder Mühe sich selbst bereichern will, wird nicht so ruhig schlafen können, und DAS zu recht.
Gruß
hundertneunundneunzig