Zeitungsmeldung: (MoPo 28.11.)
>>Ein Schweriner Polizist soll einen Mordverdächtigen (21) bei einem Verhör mit dem Tode gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der inzwischen Verurteilte hatte zugegeben, Ostern 2004 ein 7- jähriges Mädchen getötet zu haben Bald sind wir so weit: die armen, unschuldigen mit einer schweren Kindheit belasteten Mörderchen werden frei sein. Weil sie ja garnichts für ihre Triebe können. Und eine schwere Kindheit hatten. Sperrt statt dessen lieber die brutalen Polizisten ein!
Jürgen Kirsten
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Hi Emily22!
die alleinige verbale Androhung von Foltermethoden gegenüber dem Täter ist Folter
MfG Nasser