Zeitungsmeldung: (MoPo 28.11.)
>>Ein Schweriner Polizist soll einen Mordverdächtigen (21) bei einem Verhör mit dem Tode gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der inzwischen Verurteilte hatte zugegeben, Ostern 2004 ein 7- jähriges Mädchen getötet zu haben Bald sind wir so weit: die armen, unschuldigen mit einer schweren Kindheit belasteten Mörderchen werden frei sein. Weil sie ja garnichts für ihre Triebe können. Und eine schwere Kindheit hatten. Sperrt statt dessen lieber die brutalen Polizisten ein!
Jürgen Kirsten
Off Topic 20.389 Themen, 226.359 Beiträge
Lutvy wie gesagt man hat verstädnis für das emptinale Verhalten von Opfern(ihr kann man durchaus das Umfeld hinzu Zählen), aber die Klärung des tatbestands sopllt man neutral und unvoreigenohmen vornehmen.
Stell dir mal vor du hälts XY für den Täter schneidest in die Eier ab, nach den du ihn ne Weile bearbeitest hast und er das nach deiner Meinung offensichtliche gesagt(nämlich das er es war). Eine Weile später findest du Indizien findest die in Entlasten oder evtl. einen anderen Verdächtigen an Tag liefern was willst du dann mit den ersten machen. Willst du sagen er hat es verdient, weil er dir in Todesangst gesagt hat das er es war?
Les dir mal den Link den ich weiter oben gepostet habe nochmal durch und überleg zuwas bestrafung auf vermutung in extrem Fall führen kann.
Ist es zweifelfrei Bewiesen das XY der Täter war könnt man übers Strafmaß diskutieren, aber vorher muss er so behandelt werden wie das auch unschuldige ohne traumatas und andere Langzeit schäden davon kommen.