Zeitungsmeldung: (MoPo 28.11.)
>>Ein Schweriner Polizist soll einen Mordverdächtigen (21) bei einem Verhör mit dem Tode gedroht haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der inzwischen Verurteilte hatte zugegeben, Ostern 2004 ein 7- jähriges Mädchen getötet zu haben Bald sind wir so weit: die armen, unschuldigen mit einer schweren Kindheit belasteten Mörderchen werden frei sein. Weil sie ja garnichts für ihre Triebe können. Und eine schwere Kindheit hatten. Sperrt statt dessen lieber die brutalen Polizisten ein!
Jürgen Kirsten
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Hi jüki!
Da kommen sicherlich, als Betroffener, die Emotionen hoch.
Allerdings muss ich aus eigener Erfahrung sagen, dass man zu Hause im Sessel anders denkt und spricht, als bei einer eingetretenen Situation.
Zu unterscheiden ist in Deinem Beispiel, das es sich schlicht und einfach um zwei Straftaten handelt.
Zu unterscheiden ist auch, dass bei einem Verhör ja noch lange nicht feststeht, das es sich auch tatsächlich um den Täter handelt.
Ich möchte nicht in die Lage kommen und von der Polizei verbal bedroht werden, nur weil ich zufällig an dem Tatort war und nichts mit der Sache zu schaffen habe.
Hinterher be(ver)urteilen ist relativ einfach, weil die Sachlage geklärt ist.
Da kann man auf unseren Rechtsstaat stolz sein, wenn man dazu mal über den Tellerrand in die 3. Welt schaut, was da die Polzei so für Verhörmethoden hat und danach den Unschuldigen wieder nach Hause schickt.
MfG Nasser