Da muss ich Mario32 zustimmen. Deine Aufzählung entbehrt tatsächlich jeder Grundlage.
1. Wenn noch jemand in der Wohnung lebt, dann bekommt der selber auch nochmal Geld - von woher auch immer. Hat er keine Arbeit, dann bekommt er ebenfalls vom Arbeitsamt oder vom Sozialamt - je nachdem, von woher er vorher sein Geld bekommen hat - sein Geld. Von den von dir erwähnten 345 €uro brauchen keine zwei Leute zu leben, so oder so nicht...
2. Müllgebühren werden sehr wohl berücksichtigt, gehören mit zu den Mietkosten, die ja voll erstattet werden, bei einer angemessenen Wohnung. Ebenso wird Wassergeld mit dazugerechnet.
3. Wohnnebenkosten werden ebenfalls unter Punkt 2 berücksichtigt, dafür gibt es auch schon wieder mehr Geld.
4. Bewerbungskosten kannst du vom Arbeitsamt zurückbekommen, wenn sie einen bestimmten Betrag überschreiten.
5. Benzin und sonstige Kosten fürs Auto bekommst du natürlich nicht ersetzt. Bekommst du die ersetzt, wenn du arbeitest? Die Autoversicherung wird allerdings bei den Gesamtkosten berücksichtigt!
6. Von der GEZ kannst du dich befreien lassen, die brauchst du als Hartz IV - Empfänger nicht zu bezahlen. Ebesolches gilt für das Telefon, da wirst du von der Grundgebühr befreit, solange du bei der Telekom bist. Als Arbeitslosenhilfeempfänger konntest du von diesen Gebühren selbstverständlich nicht befreit werden.
7. Zu guter Letzt: Den Zehner beim Zahnarzt und die Zuzahlung in der Apotheke fallen natürlich ebenfalls unter den Tisch. Ein Gang zur Krankenkasse und das Ausfüllen eines Formulars reicht, um dich davon befreien zu lassen.
Wo du einkaufst, das bleibt dir überlassen. Ich habe jedenfalls beim ALDI noch keine "vergammelten" Nudeln gekauft.
Wenn du übrigens schulpflichtige Kinder hast, dann werden für Hartz IV-Empfänger übrigens die vollen Kosten übernommen, wenn diese Kinder mehrtägige Ausflüge machen - und die machen die Kinder heute ja schon ab der 4. Klasse. Früher, als "normaler" Arbeitslosenhilfeempfänger hast du das nicht bekommen, da konntest du das alles selber bezahlen. Ja, und wenn die Kinder in der Schule ihr Mittagessen bekommen (z.B. in einer Ganztagsschule), dann übernimmt das Land die dafür entstehenden Kosten. Man muss nur einen entsprechenden Antrag stellen!
Wenn man allerdings zu faul ist, mal eben zum Arbeitsamt oder zur Krankenkasse oder zu sontigen Anlaufstellen zu gehen, um sich die Unterlagen zu holen, mit denen man sich von dem ganzen Zeugs befreien lassen kann, dann hat man selber Schuld. Wenn man lieber faul im Bett liegen bleibt, dann hat man sowieso die Welt verpennt.....
Gruß