www.heise.de/newsticker/meldung/56117
Das ist fast so, als müsste man sich ein großes Namensschild umhängen. Die lieben Kleinen tragen den Chip natürlich überall herum, nicht nur in der Schule, na zumindest auf dem Schulweg. Verlieren dürfen sie das Mistding nicht, sie müssten Ersatz bezahlen.
Schulen frisieren ihre Schülerzahlen, um mehr Geld zu bekommen. Das soll mit den Chips verhindert werden. Ablehnung, Einspruch gegen die Chips ist nicht vorgesehen.
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Kennst du die "33'3. GHOST IN THE MACHINE" 1981 von Police?
Wenn nicht, hör' mal rein, finde sie fast genauso gut. So als kleiner Tipp zum Thema Polizeistaat. :-)
Grüsse, ThomasS