Falsch informiert. Microsoft kann Dir in Deutschland nicht vorschreiben, wie Du eine legal erworbene Software einzusetzen hast, vor Allem wo. Sie kann dies zwar bis zum Umfallen in ihre AGB schreiben, aber eine AGB-Klausel ist nur so lange gültig, wie sie nicht geltendem Recht widerspricht und in diesem Fall tut sie es, denn der Kauf einer Software ist in Deutschland einem Warenkauf gleichgestellt, der Hersteller eines Fernsehers kann Dir ja auch nicht vorschreiben, daß der Fernseher nur im Wohnzimmer aufgestellt werden darf.
Was Microsoft darf (und auch macht) ist die Software so einzuschränken, daß sie nur schwer auf andere Hardware portiert werden kann (ein Hersteller darf sein Produkt so sehr vermurksen wie er will).
Also Fazit: Eine AGB hat keinen Gesetzescharakter, schon gar nicht kann sie geltendes Recht ausschließen, nur ergänzen. Geltendem Gesetz widersprechende Klauseln sind schlichtweg ungültig, selbst wenn man ihnen zugestimmt hat. War der Verfasser der AGB so unvorsichtig die Salvatorische Klausel in der AGB zu vergessen, so kann sogar die gesamte AGB ungültig werden, nicht nur die betroffene Klausel.
Zu guter letzt: Über ein legal erworbenes XP darfst Du nach deutschem Recht frei verfügen (innerhalb des gesetzlichen Rahmens), Du darfst es sogar verkaufen oder verschenken.
PS: Google doch bei Interesse einmal zu dem Thema "Debundeling", geht in eine ähnliche Richtung.