Das Problem mit den verbindlichen Richtlinien zu AGBs ist, daß wir in D Vertragsfreiheit haben. Vertraglich ist grundsätzlich alles erlaubt, was nicht gegen geltendes Recht und die "guten Sitten" verstößt.
Wenn man daran rütteln würde wäre das ein Faß ohne Ende und es wäre für das Geschäftsleben imho nicht wirklich gut, wie alle Überregulierung.
Da finde ich die bestehende Regelung, daß rechts- oder sittenwidrige Klauseln (egal ob AGB oder Vertrag (wobei AGB normal Teil des Vertrages ist)) einfach unwirksam sind...