Allein an der Wortwahl von nasser merkt man doch deutlich, das da ein Fanatiker spricht. Entweder ein fanatischer Amerika-Hasser oder ein fanatischer Sektierer, der Leben um jeden Preis erhalten will. Oder auch beides.
Auf jeden Fall ein Mensch, der ohne eigenes Nachdenken Hetzparolen zu einem integralen Bestandteil seines geistigen Habitus macht.
Nebenbei nutzt eine Patientenverfügung im Grunde genommen nichts. Erstmal muss diese juristisch einwandfrei abgefasst sein (die Formulierung "Ich will nicht an Schläuchen hängen" gilt nichts) und der Arzt ist nicht gezwungen, sich an diese Verfügung zu halten.
Selbst wenn ein Wachkoma-Patient in Deutschland schriftlich den Abbruch aller lebenserhaltenden Maßnahmen verlangt hat, ist die juristische Lage deshalb vertrackt: Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zwar in einem Urteil im März 2003 Patientenverfügungen als verbindlich angesehen, aber gleichzeitig entschieden, dass solche Verfügungen nur zulässig seien, wenn "das Grundleiden einen irreversiblen und tödlichen Verlauf angenommen" hat. Bei einem Wachkoma steht der Tod aber eben nicht unmittelbar bevor. Sind Arzt und Vertrauensperson unterschiedlicher Ansicht darüber, ob der Patient eine lebenserhaltende Behandlung gewünscht hätte, müsse ein Vormundschaftsgericht hinzugezogen werden, entschied der BGH weiter.
Trotz vieler Unsicherheiten über die rechtliche Anerkennung von Patientenverfügungen in Deutschland, ist so ein Testament, die einzige Möglichkeit den "mutmaßlichen Willen" des Betroffenen sicher zu ermitteln. Die Deutsche Hospiz Stiftung beklagt aber die fehlenden formalen und inhaltlichen Kriterien an der Patientenverfügung. Zahlreiche Anbieter haben die unterschiedlichsten Entwürfe ausgearbeitet, die man sich zum Teil im Internet herunterladen kann. Ankreuz-Formulare wiegen die Menschen in falsche Sicherheit.
Wer eine Patientenverfügung anfertigen will, sollte sich dafür viel Zeit nehmen, sich in Ruhe unterschiedliche Entwürfe von Verfügungen ansehen. Angehörige und der Hausarzt sollten unbedingt eingeweiht, ein erster Entwurf außerdem mit einem Arzt abgesprochen werden. Einen Hinweis darauf, wo die Verfügung im Ernstfall zu finden ist und wer als Vertrauensperson Bescheid weiß, was zu tun ist, sollte man immer bei sich tragen.
Nebenbei finde ich in Ordnung, das der Ehemann in diesem Fall den Prozess gewonnen hat. Zumindest unschön finde ich das alleinige entfernen der Magensonde zur Ernährung, allerdings wäre alles darüber hinausgehende aktive Sterbehilfe und das ist in den meisten Ländern immer noch verboten.