Repi trifft des Pudels Kern. Wenn man, wie die Eltern von Terri immer wieder Gottes Wille für das Weiterleben anführen, so ist das Heuchlerei. Nach Gottes Willen wäre sie längst gestorben, hätte nicht die Apparatemedizin Ihr unerträgliches Leiden verlängert. Nichts gegen den medizinischen Fortschritt, solange noch Hoffnung auf Wiederherstellung eines erträglichen Lebenszustandes vorhanden ist. Man kann nicht die Angehörigen entscheiden lassen, was der angebliche Wille einer Gehirntoten ist. Man sollte ebenso wenig die Angehörigen entscheiden lassen, ob eine Organentnahme vorgenommen werden darf, wenn diese zur Lebensrettung, bzw, Lebenserhaltung eines anderen Menschen führt, welcher ja auch Gotteskind ist. Wenn ich schon gläubig bin, dann sollte ich das auch mit allen Konsequenzen sein, nicht nur wenn ich selbst daraus Vorteile ziehen kann. Ich habe Eltern von Zeugen Jehovas gekannt, welche ihr Kind haben sterben lassen, nur weil Blutübertragungen nach ihrem Glauben Sünde sei. Selbst der Genuss von Blutwurst ist ihnen verboten. Aktive Sterbehilfe in Form einer erlösenden Morphininjektion ist abzulehnen, welcher Arzt soll sich zum Richter über Tod oder Leben erheben? Zulässig sollte sein, das Sterben mithilfe von Medikamenten zu erleichtern, wie soll man die Grenze zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe difinieren? In Holland ist man da schon einen Schritt weiter. Vielleicht bringt uns die gegenwärtige Diskussion über die Patientenverfügung einen Schritt weiter. Dr. Lippoldt