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Prüfung von Paketsendungen

PegaPX / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!
Heute habe ich eine Paketsendung bekommen, und wollte die (habe dann auch) einer Prüfung unterziehen. Sprich, Paket eben geöffnet, geguckt ob alles drin ist und augenscheinlich unbeschädigt.
Der Typ vom DPD hat einen Affen gemacht und hätte das Paket am liebsten wieder mitgenommen, meinte das sei nicht okay. (War NN-Sendung) Wäre was nicht in Ordnung gewesen, dann hätte er das Paket gleich wieder mitnehmen können, ich hätte die Annahme verweigert.

Meiner Meinung nach habe ich aber das Recht dazu.

Also, wie siehts aus, was ist korrekt??

Danke!

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Sorgfalt mit Paketen Olaf19
Sorgfalt mit Paketen TAsitO
Antwort out-freyn
Antwort out-freyn
Oder auch anders.... a76
Oder auch anders.... Olaf19
Antwort out-freyn
Oder auch anders.... hassf
Gun58 PegaPX „Prüfung von Paketsendungen“
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Mensch überlegt doch mal logisch: Die DLH bringt einen gegenstand zum Empfänger auf grund eines Vetrages zwischen Käufer und verkäufer! Aber die DLH ist auch ein Vetragspartner der einen Vetrag abgesachlossen hat zwischen dem Verkäüfer und der DLH. Diese ist nun dafür verantwortlich das die Sendung zum Käufer kommt und zwar Äuserlich unbeschädigt!Durch die äuserliche Begutachtung Unterschrift des Käufers wird der Vetrag der DLH erfüllt.(Wenn die Sendung äuserlich durch den Transport der DLH so in mitleidenschaft gezogen wurde das offensichtlich ist das der Inhalt beschädigt sein muß verweigere ich die annahme)Erst durch die Unterschrift des Käufers geht diese sendung in sein Eigentum vom Verkäufer über. Und erst jetzt darf er das Paket öffnen da er rechtmäßiger eigentümer ist!. Nun kann Er bei zweifel am Transport, den Fahrer bitten ,als Zeuge das der den vorhanden Inhalt betätigt(Sichtkontrolle)für eventuelle streitigkeiten vor gericht(leerer Karton oder falsche Ware).Also erst mit mit Unterschrift darf man an das Paket sond ist es sachbschädigung!!

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