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Prüfung von Paketsendungen

PegaPX / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin!
Heute habe ich eine Paketsendung bekommen, und wollte die (habe dann auch) einer Prüfung unterziehen. Sprich, Paket eben geöffnet, geguckt ob alles drin ist und augenscheinlich unbeschädigt.
Der Typ vom DPD hat einen Affen gemacht und hätte das Paket am liebsten wieder mitgenommen, meinte das sei nicht okay. (War NN-Sendung) Wäre was nicht in Ordnung gewesen, dann hätte er das Paket gleich wieder mitnehmen können, ich hätte die Annahme verweigert.

Meiner Meinung nach habe ich aber das Recht dazu.

Also, wie siehts aus, was ist korrekt??

Danke!

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Sorgfalt mit Paketen Olaf19
Sorgfalt mit Paketen TAsitO
out-freyn asdfghjkl „Soviel ich weiß kommt bei Nachname der Kaufvertrag erst zustande, wenn man die...“
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Nein. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Stande. Die Annahme (und ggf. Bezahlung) eines Pakets ist keine Willenserklärung.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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Antwort out-freyn
Oder auch anders.... a76
Oder auch anders.... Olaf19
Antwort out-freyn
Oder auch anders.... hassf