Die öffentlich-rechtlichen brauchen Kies, "um dem privaten finanziell nur schwach versorgten "Wildwuchs im Web" endlich den Garaus machen zu können."
Computer mit Internetzugang sind "neuartige" Rundfunkgeräte. Danke Heide Simonis! Der Freiberufler löhnt also GEZ für seinen Computer ZUSÄTZLICH und praktischer Weise entfällt auch gleich das lästige Fernmeldegeheimnis, auch für VOID-Telefonie. Na wenigstens hat sich die Unverschämtheit in passenden Wahlergebnissen für die SPD niedergeschlagen. Selbstredend wird die CDU die Beute nicht wieder rausrücken.
Auch wenn man im Privathaus ein Arbeitszimmer unterhält (ev. steuerliche Absetzmöglichkeit), fällt eine zusätzliche GEZ-Gebühr an. Überhaupt ist die Auslegung der Regeln kompliziert, sicherlich kein Abbau von Bürokratie. Und sicherlich werden auch die Gerichte reichlich beschäftigt.
Da die Abrechnung an den Örtlichkeiten festgemacht wird, wird es putzig, wenn man mit einem Laptop in eine fremde Firma geht. Der einmalige Gebrauch ist zwar ausgenommen, aber wenn\'s häufiger vorkommt wird es doch gebührenpflichtig.
"Nicht einmal an eine Abmeldung denken sollte man allerdings als Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt: Zwei Mitarbeitern eines öffentlich-rechtlichen Senders wurde die Tatsache, dass sie keine Fernsehgeräte besaßen, zum Verhängnis, da dies als Desinteresse am eigenen Unternehmensprodukt verstanden wurde. Kündigungen dieser Mitarbeiter war die Folge."
www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=20115&mode=print
Ergänzung:
Die Musikindustrie in den Niederlanden möchte 3,28 Euro i-Pod-Steuer pro Gigabyte haben. Ein 60 GB-i-Pod wird dadurch ein wenig teurer. Frage: Wer hört 60 GB mp3? Und was passiert, wenn die Festplatten noch größer werden?
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Sowas sollte man sich gut merken und später zu einem anderen Zeitpunkt darauf zurück kommen.