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News: Heise gegen Musikindustrie

Berichterstattung über illegale Software erlaubt

Redaktion / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Verfahren Heise.de gegen Musikindustrie hat das Oberlandesgericht München jetzt ein Urteil gefällt. Grund des Streits war eine Berichterstattung über die illegale Kopiersoftware AnyDVD, bei der auch ein Link auf die AnyDVD-Seite veröffentlicht wurde. Gemäß Urteil ist die Berichterstattung über derlei illegale Software im Rahmen der Pressefreiheit zulässig - selbst dann, wenn diese illegale Software in Berichten gelobt wird.

Verboten bleibt allerdings die Veröffentlichung von Links, die zu solcher Software führen.

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Waldorf / München Kolti
Knox1 Redaktion „Berichterstattung über illegale Software erlaubt“
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Hehe,

glaubt die Filmindustrie wirklich die Piraterie durch sowas zu stoppen? Damit sagt sie doch allen die zuweilen das Tool noch nicht kannten: "Jawoll, das Tool kann unsern Kopierschutz wirklich knacken."

Ich bin selber der Meinung, dass Film Piraterie auf Dauer dafür sorgen wird dass es immer schlechtere Filme gibt da das Budged nicht ausrecht. Dennoch bin ich auch der Meinung: Die Schritte die die Filmindustrie dagegen unternimmt, sind lachhaft. Solange es das Internet gibt wird es IMMER aktuelle Filme zum Download geben. Und das würde sich nichtmal ändern wenn die Todesstrafe darauf stünde.

Naja, liebe Filmindustrie, evtl. lernt ihr ja spätestens nach der Digitalisierung der Kinos, dass es auch Experten gibt die gegen euh arbeiten (angelehnt an http://www.nickles.de/c/n/4352.htm).

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