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News: Heise gegen Musikindustrie

Berichterstattung über illegale Software erlaubt

Redaktion / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Verfahren Heise.de gegen Musikindustrie hat das Oberlandesgericht München jetzt ein Urteil gefällt. Grund des Streits war eine Berichterstattung über die illegale Kopiersoftware AnyDVD, bei der auch ein Link auf die AnyDVD-Seite veröffentlicht wurde. Gemäß Urteil ist die Berichterstattung über derlei illegale Software im Rahmen der Pressefreiheit zulässig - selbst dann, wenn diese illegale Software in Berichten gelobt wird.

Verboten bleibt allerdings die Veröffentlichung von Links, die zu solcher Software führen.

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Waldorf / München Kolti
burhan Kolti „Waldorf / München“
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Dann hat er aber auch ein Mandat von der Industrie. Nicht der Anwalt ist der Böse sondern der Auftraggeber. Der Anwalt macht nur das, was Du als Mandant wünscht. Dem Abgemahnten muß er auch mitteilen, in wessen Auftrag er tätig geworden ist.

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